In seiner Funktionalität auf die Lehre in gestalterischen Studiengängen zugeschnitten... Schnittstelle für die moderne Lehre
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English version follows below
Die Masterprüfung bildet den erweiterten berufsqualifizierenden künstlerisch-wissenschaftlichen Abschluss des Masterstudiums. Mit der Abschlussarbeit weisen die Studierenden nach, dass sie die Ziele des Studiums erreicht haben und dass sie – gegenüber dem ersten akademischen Abschluss – erweiterte Fachkompetenzen und ein umfassendes, detailliertes und spezialisiertes Wissen einzusetzen und dabei Theorie und ästhetisch-künstlerische Praxis zu verbinden vermögen. Sie sind in der Lage, komplexe Zusammenhänge ihres Faches rechtzeitig zu erfassen und angemessene Reaktionen unter Beachtung von Folgewirkungen zu entwickeln. Diese Kompetenzen ermöglichen ihnen im besonderen Maße in der beruflichen Praxis und Theorie im In- und Ausland komplexe Aufgaben im künstlerisch-gestalterischen oder wissenschaftlich-theoretischen Bereich auszufüllen und innovativ weiterzuentwickeln.
Die Abschlussarbeit umfasst i. d. R. eine gestalterische Arbeit mit einem darauf bezogenen theoretischen Anteil (Dokumentation). Die Dokumentation ist als schriftliche Arbeit nach den Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens anzufertigen und besteht aus der Darlegung der Problemstellung, der Kontextualisierung sowie der Darstellung der Relevanz in Bezug auf das Fachgebiet und soll 75.000 Zeichen nicht überschreiten. Es können auch wissenschaftlich-theoretische Abschlussarbeiten zugelassen werden.
Studienjahrgänge bis SoSe 2025: Voraussetzung für den Antrag zur Masterarbeit ist der Nachweis von mind. 240 ECTS-Punkten einschließlich des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses und ggf. Auflagen entsprechend § 3 Abs. 2c ABK Nr. 382 vom 27.02.2020.
Studienjahrgänge ab WiSe 2025/26: Zur Masterarbeit im Studientrack Design2 wird nur zugelassen, wer mindestens 25 ECTS-Leistungspunkte erworben hat. Die Abschlussarbeit wird in der Regel im 2. Semester im Vollzeitstudium und im 3. und 4. Semester im Teilzeitstudium verfasst.
Zur Masterarbeit in den Studientracks Design4 und Design 4E wird nur zugelassen, wer mindestens 70 ECTS-Leistungspunkte erworben hat. Die Abschlussarbeit wird in der Regel im 4. Semester im Vollzeitstudium und im 7. und 8. Semester im Teilzeitstudium verfasst.
Bei einem Studium im Studientrack Design4E mit dem Ziel des Double Degree wird die Abschlussarbeit an der National Taipei University of Technology verfasst.
Sprache: Die Abschlussarbeit ist grundsätzlich in der Sprache des Studiengangs bzw. Studientracks zu verfassen.
Mit Zustimmung der Gutachterin bzw. des Gutachters kann die Arbeit im deutschsprachigen Studiengang bzw. Studientrack auch in englischer Sprache abgefasst werden.
Ist die Abschlussarbeit nicht in deutscher Sprache verfasst, ist ihr als Anhang eine Zusammenfassung in deutscher Sprache beizufügen. Diese darf zehn Prozent des Gesamtumfangs der Arbeit nicht überschreiten.
Analoge Form (Printversion) + digitale Form (Incom-Projektdoku)
Jahrgänge SPO 2019-2025: Die Dokumentation der Masterarbeit ist in analoger Form (gebundenes Druckerzeugnis) und als digitale Version (Nachweis durch Ausdruck der 1. Seite der Incom-Projektdokumentation) jeweils an jede Gutachterin und jeden Gutachter auszuhändigen sowie eine weitere analoge Ausfertigung im Prüfungs-Service einzureichen. Somit ergibt sich bei zwei beteiligten Gutachter*innen eine Anzahl von drei notwendigen analogen Exemplaren, bei einer Anzahl von drei Gutachter*innen eine Anzahl von vier notwendigen analogen Exemplaren, die abzugeben sind.
Jahrgänge SPO ab WiSe 2025: Die Abschlussarbeit ist in einfacher Ausfertigung für den*die Erstgutachter*in sowie in elektronischer Form (PDF) im Prüfungs-Service einzureichen. Zusätzlich ist die Abschlussarbeit in elektronischer Form (PDF) auf der Online-Plattform des Fachbereichs Design bereitzustellen. Das Original des gestalterischen Teils der Abschlussarbeit wird den Studierenden auf Antrag nach der Prüfung ausgehändigt.
Und in allen Zulassungsbescheiden steht:
Die Masterarbeit muss mit Ihrer eidesstattlichen Erklärung versehen sein, dass die Arbeit von Ihnen selbständig verfasst wurde und Sie keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht haben.
[Siehe § 20 Abs. 10 der Rahmenordnung für Studium und Prüfungen, ABK-Nr. 293 und Eidesstattliche Erklärung]
Bitte beachten Sie, dass bis zur Präsentation der Masterarbeit und dem Kolloquium die Nachweise über alle geforderten Modulprüfungen im Prüfungs-Service vorliegen müssen.
Andernfalls erfolgt dann keine Prüfungszulassung.
Wird die Masterarbeit gemäß § 26 Abs. 1 RO-SP nicht fristgemäß abgeliefert, gilt sie als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet; ausgenommen die Fälle gemäß § 26 Abs. 2 bis 4 RO-SP.
English version
The Master’s examination constitutes the advanced professional qualifying artistic and academic degree of the Master’s program. With the final thesis, students demonstrate that they have achieved the objectives of the program and that, in comparison to their first academic degree, they are able to apply extended subject specific competencies and comprehensive, detailed, and specialized knowledge while linking theory with aesthetic and artistic practice. They are capable of identifying complex relationships within their field in a timely manner and of developing appropriate responses while taking subsequent effects into account. These competencies enable them, to a particular degree, to fulfill and innovatively further develop complex tasks in professional practice and theory, both nationally and internationally, in the artistic design oriented or academic theoretical field.
The final thesis generally consists of a design project with an associated theoretical component (documentation). The documentation must be prepared as a written paper in accordance with the rules of academic writing and consists of the presentation of the problem statement, its contextualization, and the explanation of its relevance to the field of study, and should not exceed 75,000 characters. Purely academic theoretical final theses may also be approved.
Cohorts from Winter Semester 2025/26 onward: Admission to the Master’s thesis in the Design 4E study track requires the completion of at least 70 ECTS credits. The final thesis is generally written in the fourth semester of full time study and in the seventh and eighth semesters of part time study.
If studying in the Design4E study track with the aim of a double degree, the final thesis will be written at the National Taipei University of Technology. The final thesis is recognized at the Potsdam University of Applied Sciences.
Language: The final thesis must always be written in the language of the degree programme or study track.
Printed version + digital version (Incom project documentation)
The final thesis must be submitted as a hard copy for the first examiner and in electronic format (PDF) to the Assessment Administration Service. Additionally, a digital version (PDF) must be uploaded to the Department of Design’s online platform. Upon request, the original creative component of the final thesis will be returned to the student after the examination process.
All admission notices state:
The Master’s thesis must be accompanied by your declaration in lieu of oath confirming that you have written the thesis independently, that you have used no sources or aids other than those indicated, and that all quotations have been properly identified.
[See § 20 para. 10 of the Framework Examination Regulations, ABK No. 293 and Deklaration of Lieu of Oath]
Please note that by the time of the presentation of the Master’s thesis and the colloquium, proof of all required module examinations must have been submitted to the Examinations Office.
Otherwise, admission to the examination will not be granted.
If the Master’s thesis is not submitted on time in accordance with § 26 para. 1 RO SP, it will be graded as “insufficient” (5.0), except in the cases specified in § 26 para. 2 to 4 RO SP.
Sonstiges
SoSe 21 – SoSe 26
Relevanter Community-Workspace / wird nicht reduziert