In seiner Funktionalität auf die Lehre in gestalterischen Studiengängen zugeschnitten... Schnittstelle für die moderne Lehre
In seiner Funktionalität auf die Lehre in gestalterischen Studiengängen zugeschnitten... Schnittstelle für die moderne Lehre
Die Bachelorprüfung bildet den ersten berufsqualifizierenden Abschluss des jeweiligen Bachelorstudiengangs Interfacedesign, Kommunikationsdesign und Produktdesign. Mit der Bachelorarbeit weisen die Studierenden nach, dass sie das Ziel des Studiums erreicht haben und in der Lage sind, Problemstellungen im Design künstlerisch-gestalterisch und theoretisch eigenständig zu lösen. Dabei soll die gestalterische Reflexion und die methodische Sicherheit aufgezeigt werden. Die Bachelorarbeit um-fasst die Bearbeitung der Problemstellung (Thesis), die schriftliche Darlegung und Begründung der Bearbeitung (Dokumentation) sowie die mündliche Prüfung (Bachelorkolloquium), die aus Präsentation und Diskussion besteht. Die Thesis im Rahmen der Bachelorarbeit besteht aus der theoretischen und gestalterischen Bearbeitung (Konzept) eines Themas oder Projekts, das sich mit einer designrelevanten Problemstellung befasst; in der Bearbeitung sollen gestalterische Umsetzungsansätze (Ent-wurf) entwickelt werden. Die Dokumentation besteht aus der Darlegung der Problemstellung, deren Kontextualisierung sowie Darstellung der Relevanz in Bezug auf das Fachgebiet und dem Darlegen der gestalterischen Bearbeitung. Sie ist als schriftliche Arbeit nach den Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens anzufertigen. Die studienbegleitende Anfertigung der Bachelorarbeit wird um das Bachelorportfolio (Werkübersicht) ergänzt. Die Bachelorarbeit einschließlich mündlicher Prüfung inkl. Bachelor-portfolio wird in der Regel mit Abschluss des 8. Semesters absolviert. [Auszug aus der SPO 2019, § 13 Abs.1]
Sprache siehe Rahmenordnung ABK-Nr. 293b2 RO § 20 Abs. 8: Die Abschlussarbeit ist in der Regel in deutscher Sprache zu verfassen. Mit Zustimmung der Gutachterin bzw. des Gutachters kann die Arbeit auch in englischer Sprache abgefasst werden.
Erklären beide Gutachterinnen bzw. Gutachter ihr Einverständnis, kann der zuständige Prüfungsausschuss auch eine Anfertigung der Arbeit in einer anderen Sprache zulassen.
Ist die Arbeit nicht in deutscher Sprache verfasst, muss sie als Anhang eine Zusammenfassung in deutscher Sprache enthalten, die zehn von Hundert des Umfangs der Arbeit nicht überschreiten darf.
Analoge Form (Printversion) + digitale Form (Incom-Projektdoku)
Gemäß Prüfungsordnung 2019, § 14 Abs. 6, sind jeweils ein Exemplar der Bachelorarbeit in analoger und digitaler Form für jede Gutachterin und jeden Gutachter sowie ein weiteres Exemplar für die Bibliothek/Archiv abzugeben und der Nachweis der digitalen Projektdokumentation auf der Online-Plattform des Fachbereichs. Mit Einreichung der Bachelorarbeit ist ein Bachelorportfolio in analoger oder digitaler Form (z.B. als Weblink) für jede Gutachterin und jeden Gutachter abzugeben.
Im Zulassungsbescheid (PO 2019) steht für BA:
Die Dokumentation der Bachelorarbeit ist bis 15:00 Uhr in analoger Form (gebundenes Druckerzeugnis) in dreifacher Ausfertigung im Prüfungs-Service einzureichen.
Die digitale Form ist durch einen Ausdruck der 1. Seite der Incom-Projektdokumentation nachzuweisen.
Ebenso ist ein Bachelorportfolio bis 15:00 Uhr in zweifacher Ausfertigung in analoger Form (gebundenes Druckerzeugnis) oder in digitaler Form (z. B. als Weblink) im Prüfungs-Service einzureichen.
Gemäß Prüfungsordnung 2013, § 14 Abs. 9, ist die Dokumentation der Bachelor- bzw. Masterarbeit in analoger und digitaler Form beim Prüfungsamt abzuliefern. Dabei wird nicht zwischen Dokumentation der Bachelorarbeit und jener der Werksschau unterschieden. Daher gilt die Forderung für beide Bestandteile.
Im Zulassungsbescheid (PO 2013) steht für BA:
Die Dokumentation der Bachelorarbeit ist bis 15:00 Uhr in analoger Form (gebundenes Druckerzeugnis) in dreifacher Ausfertigung im Prüfungs-Service einzureichen.
Die digitale Form ist durch einen Ausdruck der 1. Seite der Incom-Projektdokumentation nachzuweisen.
Ebenso ist die Dokumentation der Werkschau bis 15:00 Uhr in analoger Form (gebundenes Druckerzeugnis) in zweifacher Ausfertigung im Prüfungs-Service einzureichen.
Und in allen Zulassungsbescheiden steht:
Die Dokumentation der Bachelor/Masterarbeit muss mit Ihrer eidesstattlichen Erklärung versehen sein, dass die Arbeit von Ihnen selbständig verfasst wurde und Sie keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht haben.
[Siehe § 20 Abs. 10 der Rahmenordnung für Studium und Prüfungen, ABK-Nr. 293b2]
Und je nach Ordnung steht sinngemäß der Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass bis zur Präsentation und Kolloquium der Bachelorarbeit die Leistungsnachweise über alle geforderten Modulprüfungen im Prüfungs-Service vorliegen müssen. Andernfalls erfolgt dann keine Prüfungszulassung.
Wird die Bachelorarbeit gemäß § 26 Abs. 1 RO-SP nicht fristgemäß abgeliefert, gilt sie als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet; ausgenommen die Fälle gemäß § 26 Abs. 2 bis 4 RO-SP.
Sonstiges
SoSe 21 – SoSe 25